Hotline

Hotline

Individuelle Informationen beim KID:

Telefon: 0800 - 420 30 40

Ausland: 0049 - 62 21 - 99 98 000

E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de

  1. Start
  2. »Münchner Nomenklatur III

Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik

Nach neuen Erkenntnissen in der Biologie des Gebärmutterhalskrebses, dem gestiegenen Anspruch an die Sensitivität der Diagnostik und der Vergleichbarkeit der Testergebnisse, war es erforderlich eine neue Nomenklatur für die Abstrichbefunde (Pap) zu definieren. Bei den bereits bestehenden Gruppen I bis V wurden weitere Untergruppen eingeführt.

Seit 1. Januar 2015

Die Münchner Nomenklatur III löst die bisherige Gruppierung der Abstrichbefunde seit 1. Juli 2014 ab. Bis Ende 2014 können beide Nomenklaturen geführt werden. Die Jahresstatistik 2014 wird aufgrund der Münchner Nomenklatur II erstellt. Seit 1. Januar 2015 ist die Münchner Nomenklatur III verbindlich.

Beschreibung der Gruppen der Abstrichbefunde und die darauf folgenden Schritte:

Gruppe

Definition

Nächste Schritte

0

Unzureichendes Material

Abstrichwiederholung

I

Unauffällige und unverdächtige Befunde

Abstrich im Vorsorgeintervall

IIa

Unauffällige Befunde bei aufälliger Anamnese

Ggf. zytologische Kontrolle wegen einer auffälliger Vorgeschichte

II

Befund mit eingeschränkt protektivem Wert

IIp

Geringergradige Kernveränderungen in Deckzellen (Plattenepithel) als bei CIN 1

Ggf. zytologische Kontrolle unter Berücksichtigung von der Vorgeschichte und dem klinischem Befund

IIg

Ungewöhnliche Ausprägungen der Drüsenzellen, die über das übliche Spektrum entzündlicher/reaktiver Veränderungen hinausreicht

Ggf. zytologische Kontrolle in Abhängigkeit von der Vorgeschichte und dem klinischem Befund

IIe

Zellen der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumzellen) bei über 40-jährigen Frauen in der zweiten Zyklushälfte

Klinische Kontrolle unter Berücksichtigung von der Vorgeschichte und dem klinischem Befund

III

Unklare und zweifelhafte Befunde

IIIp

Unreife Deckzellen (Plattenepithel) mit Kernveränderungen sind vorhanden, aufgrund derer eine CIN 2- / CIN 3-Läsion oder ein Plattenepithelkarzinom nicht auszuschließen ist

Differentialkolposkopie, ggf. zusätzliche Methoden sowie evtl. kurzfristige zytologische Kontrolle nach Entzündungsbehandlung und/oder hormoneller Aufhellung

IIIg

Atypische Ausprägungen des Drüsenepithels; ein Tumor, der aus Drüsenzellen hervorgeht (Adenokarzinom), ist nicht auszuschließen

Differentialkolposkopie, ggf. zusätzliche Methoden

IIIe

Abnormale Zellen der Gebärmutterschleimhaut (endometriale Zellen);insbesondere postmenopausal

Weiterführende klinische Diagnostik, ggf. mit histologischer Klärung

IIIx

Zweifelhafte Drüsenzellen ungewissen Ursprungs

Weiterführende Diagnostik (ggf. Differentialkolposkopie, zusätzliche Methoden)

IIID

Dysplasiebefund mit größerer Regressionsneigung (d.h. Neigung zur Rückentwicklung); noch keine Krebszellen

IIID1

Zellbild mit leichten Zell- bzw. Gewebeveränderungen (Dysplasie) analog CIN 1

Zytologische Kontrolle in sechs Monaten; bei anhaltendem Zustand über ein Jahr ggf. zusätzliche Methoden bzw. Differentialkolposkopie

IIID2

Zellbild mit mäßigen Zell- bzw. Gewebeveränderungen (Dysplasie) analog CIN 2

Zytologische Kontrolle in drei Monaten; bei anhaltendem Zustand über sechs Monate: Differentialkolposkopie, ggf. zusätzliche Methoden

IV

Unmittelbare Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses

Bei allen Befunden der Gruppe IV: Differentialkolposkopie und Therapie

IVa-p

Zellbild mit schweren Zell- bzw. Gewebeveränderungen (Dysplasie) bzw. eines Oberflächenkrebses (Karzinoms in situ) analog zu CIN 3

IVa-g

Zellbild eines Oberflächen-Adenokarzinoms (in situ)

IVb-p

Zellbild einer CIN 3, wobei eine Ausbreitung in andere Gebiete (Invasion) nicht auszuschließen ist

IVb-g

Zellbild eines Oberflächen-Adenokarzinoms (in situ), wobei eine Ausbreitung in andere Gebiete (Invasion) nicht auszuschließen ist

V

Malignome (Krebs)

Bei allen Befunden der Gruppe V: weiterführende Diagnostik mit Histologie und Therapie

V-p

Plattenepithelkarzinom

V-g

Endozervikales Adenokarzinom (innerhalb des Zervixkanals)

V-e

Endometriales Adenokarzinom

V-x

Andere Malignome, auch unklaren Ursprungs

Weiterführende Literatur

  • Koordinations-Konferenz Zytologie (KoKoZyt); Münchner Nomenklatur III für die gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix ab 1. Juli 2014
    Beteiligte Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Zytologie e.V., Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopei e.V., Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V., Arbeitsgemeinschaft für Zytopathologie, Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschalnd e.V., Berufsverband der Frauenärzte e.V., Berufsverband Deutscher Pathologien e.V., Berufsverband zytologisch tätiger Akademiker Deutschland e.V.
  • Griesser H, Marquardt K, Jordan B. et al.; Gynäkologische Zytodiagnostik der Zervix: Münchner Nomenklatur III; Frauenarzt 2013, 11 : 1042-48
  • Griesser H, Breinl H, Jordan B; Münchner Nomenklatur III: Gynäkologische Dysplasien werden klar zugeordnet; Deutsches Ärzteblatt 111, A. 640 (2014)
x

Wir freuen uns über Ihre Spende

ZERVITA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Bevölkerung einheitlich und qualitativ hochwertig über Gebärmutterhalskrebs und die ursächlichen Humanen Papillomviren aufzuklären. Zu diesem Zweck stellen wir für die Allgemeinheit, Ärzte und Organisationen kostenlos Flyer zur Verfügung und pflegen zielgruppenorientierte Webseiten. Zur Deckung der Kosten freuen wir uns über eine Spende – jeder Beitrag hilft, damit wir weiterhin kostenlos informieren können.