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HPV-Test

HPV-Tests können nachweisen, ob Zellen mit Humanen Papillomviren (HPV) infiziert sind. Die Tests weisen das Erbgut (DNA) der Viren nach. Auch für diese Untersuchungen werden Zellproben mithilfe eines Abstrichs gewonnen. Zumeist werden sie bei der Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt als Ergänzung zum Pap-Abstrich durchgeführt, aber auch Männer können sich auf HPV testen lassen.

Der molekulare Nachweis von Papillomviren

Die molekularen Verfahren identifizieren einen Befall mit Papillomviren sehr zuverlässig. Fällt der Test auf HPV positiv aus – lässt sich das Erbgut der Viren also in Zellen der Haut oder Schleimhaut nachweisen – bedeutet dies, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung eine Infektion mit Humanen Papillomviren besteht. Eine Aussage darüber, ob es sich um eine vorübergehende (und damit harmlose) oder um eine anhaltend bestehende (und damit unter Umständen bedenklichere) Infektion handelt, lässt ein einmaliger Test nicht zu. Er muss deshalb in der Regel nach zwölf bis 18 Monaten wiederholt werden. Ein einmalig positiver HPV-Test sagt auch nichts darüber aus, ob eine Vorstufe oder Krebs vorliegen – er weist lediglich die Virus-Infektion nach.

HPV-Test als Abklärung nach auffälligem Pap

Die lang anhaltende (persistierende) Infektion mit ein und demselben HR-HPV ist die Vorraussetzung für die virusbedingte Entstehung von Gebärmutterhalskrebs.

Um herauszufinden, welche Frau wirklich gefährdet ist, besteht heute die Möglichkeit, Frauen mit auffälligem Pap-Test auf eine Infektion mit Hochrisiko-Papillomviren (HR-HPV) zu testen: Bei einem Nachweis von HR-HPV besteht ein erhöhtes Risiko Zellauffälligkeiten zu entwickeln. Eine engmaschigere zytologische Abstrichkontrolle oder unter Umständen zusätzliche Diagnostik kann notwendig sein.

Bei jungen Frauen sind HPV-Infektionen sehr häufig und heilen meist schnell aus. Ein einmalig positiver HPV-Test bedeutet keinen Grund zur Besorgnis.

Bei älteren Frauen kann ein positiver HPV-Test aber ein Hinweis auf eine lang anhaltende HPV-Infektion sein. Hier wird eine kurzfristige Kontrolle mit feingeweblicher Abklärung (Kolposkopie mit Biopsie) empfohlen, da persistierende HPV-Infektionen zu Gebärmutterhalskrebs führen können.

Übersicht Kostenerstattung HPV-Test

Im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge kann der Frauenarzt gesetzlich versicherten Frauen den HPV-Test bisher nur als Wunschleistung (individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL) anbieten.
Die Testkosten (ca. 50 bis 95 Euro) muss die Patientin in diesem Fall selbst bezahlen. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel in der Routine-Früherkennung die Kosten für den HPV-Test.

Bei Vorliegen eines auffälligen Befundes im Pap-Abstrich und bei der Tumornachsorge tragen auch die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den HPV-Test.

Wann ist ein HPV-Test sinnvoll?

Die S2k-Leitlinie der DGGG 2008 bewerten einen Test auf Humane Papillomviren derzeit als sinnvoll:

  • wenn ein zytologischer Test (Pap-Test) leichte oder mäßige Veränderungen (Pap IIw, Pap III / IIID) erbracht hat, die einer zusätzlichen Abklärung bedürfen. Bei positivem Nachweis von High-risk-HPV-DNA sollte der Abstrichbefund alle 6 Monate kontrolliert werden und eine weitere Abklärung mittels Kolposkopie erfolgen.
     
  • wenn eine Krebsvorstufe behandelt wurde (zum Beispiel durch Konisation) und festgestellt werden soll, ob die Behandlung erfolgreich war. Hintergrund: Wurde das verdächtige Gewebe vollständig entfernt, ist es sehr wahrscheinlich, dass für die Frauen keine Gefahr mehr besteht, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Bei zehn bis 15 Prozent der Patientinnen werden jedoch auch nach der Konisation weiterhin oder erneut auffällige Befunde festgestellt. Der HPV-Test kann helfen, diejenigen Frauen herauszufinden, die weiterhin oder erneut infiziert sind und deshalb besonders sorgfältig nachuntersucht werden sollten.
     
  • als Ergänzung zum herkömmlichen Pap-Test im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung bei Frauen über 30 Jahren.
für Männer:
  • nicht für die Krebsfrüherkennung, sondern eher für die begleitende Untersuchung bei der Tumordiagnostik
  • Wenn der Partner eine durch HPV-ausgelöste Erkrankung hat kann ein HPV-Test sinnvoll sein – jedoch immer in Kombination mit einer körperlichen Untersuchung und gegebenenfalls Zellabstrichuntersuchungen aus der Genital- und Afterregion.

Nicht sinnvoll ist ein HPV-Test,

  • wenn die zytologische Untersuchung (Pap-Test) bereits hochgradige zelluläre Veränderungen ( Pap IV und V) festgestellt hat. Dieser Befund gilt als eindeutig.
     
  • wenn eine Frau jünger als 30 Jahre und zytologisch unauffällig ist. Hintergrund: Eine Infektion mit HPV in jungen Jahren ist sehr häufig. In der Regel handelt es sich dabei um eine vorübergehende Infektion, die vom Immunsystem erfolgreich bekämpft wird und von selbst wieder verschwindet. Ein HPV-Test im Rahmen der regulären Vorsorge würde in dieser Altersgruppe zu viele vorübergehende Infektionen finden, die wahrscheinlich kein Erkrankungsrisiko bergen, stattdessen aber psychische Belastungen verursachen und unnötige Untersuchungen nach sich ziehen.
     
  • vor einer HPV-Impfung: der Test wird hier derzeit nicht empfohlen.
    Auch bei positivem Testergebnis liegt nur in seltenen Fällen eine Infektion mit allen im Impfstoff enthaltenen HPV-Genotypen vor. Eine Impfung kann in diesem Fall sinnvoll sein, um die Infektion mit anderen HPV-Genotypen zu verhindern.

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