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Kolposkopie

Anerkannter Standard zur Abklärung auffälliger Pap-Abstriche ist die Untersuchung des Gebärmutterhalses mit einem speziellen Lupeninstrument, dem Kolposkop, und die gezielte Entnahme und mikroskopische Untersuchung von kleinen Gewebeproben (Biopsien) aus den auffälligen Bereichen.

Kolposkopie zur Festlegung der Therapie

Die mikroskopische Untersuchung der Proben erlaubt die sichere Einstufung des Schweregrads der Veränderungen und ist Voraussetzung für die Festlegung der Therapie.
Mit dem Kolposkop kann der Frauenarzt den Gebärmutterhals dreidimensional und in verschiedenen Vergrößerungen betrachten. Um Auffälligkeiten abzuklären, tupft der Arzt verdünnte Essigsäure oder Jodlösung auf das zu untersuchende Areal: Nach dem Auftragen von Essigsäure reflektiert verändertes Gewebe mehr Licht und erscheint daher weiß. Die Fachleute sprechen vom „essigweißen Epithel“. Je intensiver und anhaltender dieser Effekt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Veränderung vorliegt, die einer weitergehenden Untersuchung bedarf.

Kolposkopie-gesteuerte Biopsie

Bei einer Kolposkopie-gesteuerten Biopsie entnimmt der Arzt mit einer kleinen Zange eine oder mehrere Gewebeproben (Knipsbiopsie) von den verdächtigen Bezirken am Gebärmutterhals. Die Untersuchung ist in der Regel nicht schmerzhaft.

Kolposkopie

Die Probe wird anschließend im Labor von Spezialisten begutachtet und nach Schweregrad der gefundenen Gewebeveränderungen eingeteilt in CIN 1 bis CIN 3. CIN steht für „zervikale intraepitheliale Neoplasie“, was soviel wie Neubildung innerhalb der Schleimhaut bedeutet.

  • Die „Kolposkopie-gesteuerte Biopsie“ – nicht die Konisation – ist heute das Standardverfahren, um auffällige zelluläre Befunde abzuklären und die erforderliche Therapie zu planen.
     
  • Konisationen oder andere chirurgische Eingriffe an der Gebärmutter sollen nicht erfolgen, ohne dass das verdächtige Gewebe zuvor mit dem Lupenmikroskop (Kolposkopie) und einer gegebenenfalls nachfolgenden feingeweblichen Abklärung nach erfolgter Biopsie begutachtet worden ist.

Dysplasiesprechstunde

  • Dysplasie ist eine Zell- bzw. Gewebeveränderungen, atypische Zellen, die einem Anfangsstadium der Krebsentstehung entsprechen können (CIN).

Die kolposkopische Abklärung auffälliger Pap-Abstriche kann in einer spezialisierten Einrichtung, am besten in einer Dysplasiesprechstunde, durchgeführt werden: www.dysplasieportal.de

In Tübingen finden Sie die Dysplasiesprechstunde in der Universitätsfrauenklinik.

Abzuklärende Pap-Befunde

Befunde der Gruppen III und III D sind kontrollbedürftig. Je nach Befund, wird der Abstrich kurzfristig kontrolliert oder eine Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) mit feingeweblicher Abklärung (Biopsie) durchgeführt. Zusätzlich kann ein Test auf Humane Papilllomviren erfolgen.

Der Befund Pap IV oder Pap V erfordert eine sofortige Abklärung durch Kolposkopie und Biopsie. Das Vorgehen ist unabhängig vom HPV-Befund, ein HPV-Test ist nicht nötig.

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Wir freuen uns über Ihre Spende

ZERVITA e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Bevölkerung einheitlich und qualitativ hochwertig über Gebärmutterhalskrebs und die ursächlichen Humanen Papillomviren aufzuklären. Zu diesem Zweck stellen wir für die Allgemeinheit, Ärzte und Organisationen kostenlos Flyer zur Verfügung und pflegen zielgruppenorientierte Webseiten. Zur Deckung der Kosten freuen wir uns über eine Spende – jeder Beitrag hilft, damit wir weiterhin kostenlos informieren können.