
Gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Mit dem neuen Einladungssystem sollen Frauen ab 20 alle fünf Jahre von den Krankenkassen zum Screening eingeladen werden. Dadurch soll vor allem die Teilnahme an der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung gesteigert werden.
Umstrukturierung der gynäkologischen Krebsfrüherkennung
ab 1. Januar 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Pressemitteilung am 16. September 2016 seine Änderungen der Eckpunkte für das zukünftige Screening auf Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom-Screening) bekannt gemacht:
Frauen ab dem Alter von 35 Jahren soll, statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung, alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung – bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV-Test) und einer zytologischen Untersuchung (Pap-Test) – angeboten werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung.
Altersgruppe | Frauen zwischen 20 und 35 Jahren | Frauen über 35 Jahren |
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Früherkennungs-maßnahme | Jährliche Zytologie (Pap-Test) | Co-Testung (Zytologie und gleichzeitig HPV-Test zum Virusnachweis) alle drei Jahre |
Mangelnde Teilnahme an der Gynäkologischen Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Nur etwa jede zweite Frau in Deutschland geht jährlich zur Krebsfrüherkennung. Insbesondere jüngere Frauen mit höherem Sozialstatus nehmen die jährliche Krebsfrüherkennung in Anspruch. Frauen, die älter als 50 Jahre sind, machen von dem Angebot kaum mehr Gebrauch.