Pap-Test
Abstrichuntersuchung (Pap-Test)
Besondere Bedeutung für die Früherkennung des Zervixkarzinoms kommt dem Zellabstrich zu, dem sogenannten Pap-Test, der in Deutschland im Rahmen des Krebsfrüherkennungsprogramms für Frauen ab 20 Jahren jährlich und für Frauen ab 35 Jahren alle 3 Jahre angeboten wird.
Der Name des Tests geht auf den Anatomen George Papanicolaou zurück, der die Methode bereits in den 1940er Jahren in den USA entwickelt hat.
Was ist ein Pap-Test?
- Zellabstrich vom Muttermund (Portio) und aus dem Gebärmutterhalskanal (Zervikalkanal) im Rahmen der Früherkennung, der mikroskopisch auf Zellveränderungen untersucht wird, die auf Krebsvorstufen hinweisen können.
- Ab dem Alter von 20 Jahren kann jede Frau einmal im Jahr die gynäkologische Früherkennungsuntersuchung mit PAP-Abstrich und gynäkologischer Tastuntersuchung beim Frauenarzt wahrnehmen. Für Frauen ab 35 Jahren wird der Pap-Abstrich alle 3 Jahre angeboten.
Ablauf eines Pap-Tests
Um den Muttermund und die sichtbaren Anteile des Gebärmutterhalses zu untersuchen, führt die Frauenärztin ein Spekulum in die Scheide ein und entfaltet sie. Auf diese Weise kann sie den Muttermund direkt einsehen. Mit einem Spatel streicht die Ärztin Zellen aus dem Bereich des (Portio) und mit einem Bürstchen Zellen aus dem Gebärmutterhalskanal (Zervikalkanal) ab. Das Abstrichmaterial wird jeweils auf ein Glasplättchen aufgebracht, haltbar gemacht und zur Untersuchung an ein Labor gesandt.
Diese Begutachtung des Abstrichpräparats unter dem Mikroskop führt ein auf Zelluntersuchungen spezialisierter Arzt, ein , durch. Eine spezielle Anfärbung des Abstrichmaterials erleichtert die Beurteilung der Zellen.
Pap-Befund
Befunde der zytologischen Früherkennungsuntersuchung werden anhand der sogenannten Münchner Nomenklatur in verschiedene Gruppen eingeteilt. Im umgangssprachlichen Gebrauch werden diese Gruppen auch als Pap-Gruppen oder einfach nur als Pap bezeichnet.
Seit dem 1. Juli 2014 ist die Münchner Nomenklatur III in Gebrauch.
Die Ergebnisse der Abstrichuntersuchung wurden zuvor in die Gruppen I bis V eingeteilt. In der neuen Münchner Nomenklatur III sind in diesen bereits bestehenden Gruppen weitere Untergruppen eingeführt. Die jeweils angefügten Buchstaben haben dabei folgende Bedeutung:
- a = Auffälligkeit in der medizinischen Vorgeschichte der Patientin vorhanden (Anamnese)
- p = Veränderung in den Deckzellen (Plattenepithel)
- g = Veränderung im Drüsengewebe (glandulär)
- e = Gebärmutterschleimhaut (Endometrium)
- x = unklare Herkunft
Gruppe | Definition | Nächste Schritte |
0 | Unzureichendes Material | Der Abstrich sollte wiederholt werden. |
I | Unauffällige und unverdächtige Befunde des Abstriches | Nächster Abstrich erfolgt im normalen Vorsorgeintervall; bei unter 35-jährigen jährlich und für Frauen ab 35 Jahren nach 3 Jahren. Ausnahme: Wenn bei der Co-Testung für Frauen ab 35 Jahren der HPV-Test positiv ist, also Humane Papillomviren nachgewiesen wurden, dann wird eine Kontrolle nach einem Jahr durchgeführt. |
IIa | Unauffällige Befunde des Abstriches, es gibt aber Hinweise auf eine auffällige Vorgeschichte der Patientin | Ggf. sollte aufgrund der auffälligen Vorgeschichte eine Kontrolle des zytologischen Abstriches erfolgen. In diesem Fall entscheidet die Ärztin individuell, wann die nächste Abstrichuntersuchung oder bei Frauen ab 35 Jahren, auch wann der nächste HPV-Test stattfinden sollte. |
II | Bedingt auffällige Befunde | |
p g e | Die Zellen sind meist unwesentlich oder nur geringergradig verändert. Es besteht noch keine Krebsvorstufe oder Krebs. | Abhängig vom Alter der Frau, vom Ergebnis des HPV-Tests (bei über 35-jährigen) und davon, wie stark die Zellen verändert sind, wird unterschiedlich vorgegangen. – Kontrollen im Routineintervall bedeuten für Frauen unter 35 Jahren jährlich, für Frauen ab 35 und negativem HPV-Test bedeutet das erst nach 3 Jahren. – Möglich sind aber auch kurzfristigere Kontrollen, z. B. im Abstand von 6 oder 12 Monaten PAP-Abstriche und/oder HPV-Tests (bei über 35-jährigen) oder eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung) innerhalb von 3 Monaten. – Bei dem Befund II-e sollen weitere Untersuchungen durch die Frauenärztin durchgeführt werden. Wichtig: Die Zellveränderungen müssen nicht immer auf Krebs hinweisen, sondern können auch hormonell-bedingt sein oder andere Ursachen, wie z. B. Entzündungen haben. |
III | Unklare bzw. zweifelhafte Befunde | |
p g e x | In den Zellproben wurden keine Krebszellen gefunden, jedoch wurden auffällige Veränderungen festgestellt, die nicht eindeutig zu bestimmen sind. Somit handelt es sich bei Pap III um einen unklaren Befund. Es sind somit Folgeuntersuchungen notwendig um herauszufinden, ob es sich bei dem Ergebnis um eventuell schlecht erhaltenes Probenmaterial, eine einfache Zellveränderung (Dysplasie), eine Krebsvorstufe oder bereits Krebs (in Frühstadium) handelt. | Eine weitere Abstrichuntersuchung wird durchgeführt und oft weitere Zusatztests vorgenommen. Außerdem wird eine Kolposkopie (Scheidenspiegelung) nach 3 Monaten angeraten. Manchmal ist auch eine antibiotische oder hormonelle Behandlung sowie eine kleine Gewebeentnahme erforderlich. |
IIID | Dysplasiebefund mit größerer Neigung zur Rückentwicklung, noch keine Krebszellen | |
IIID1 IIID2 | Es zeigen sich leichte Zellveränderungen möglicher Krebsvorstufen, wobei noch kein Krebs vorliegt. Es besteht allerdings ein geringes Risiko Krebszellen zu entwickeln, jedoch bilden sich die meisten Zellveränderungen von alleine zurück. Der Befund wird meist als leichte oder mäßige Veränderung der Schleimhaut, auch Dysplasie genannt (analog zu CIN 1 & CIN 2). Deshalb wird der Befund auch mit dem Buchstaben D gekennzeichnet. Pap IIID wird noch einmal untergliedert in Pap IIID1 und Pap IIID2, abhängig von der Schwere der Veränderungen. Gerade bei jungen Frauen kommt dieser Befund häufig vor. | Da sich die Veränderungen oft wieder von selbst zurückbilden, werden die IIID-Befunde abwartend kontrolliert. Bei einem wiederkehrenden gleichen Befund sollte eine Abklärung durch ergänzende Untersuchungen, wie die Kolposkopie (Scheidenspiegelung) oder weitere Zusatztests erfolgen. – Bei Pap IIID1 gilt (ähnlich wie bei Pap II): Abhängig vom Alter der Frau, dem Grad der Zellveränderung und bei Frauen über 35 Jahren auch vom Ergebnis des HPV-Tests wird unterschiedlich vorgegangen. Kurzfristigere Kontrollen im Abstand von 6 bis 12 Monaten mit PAP-Abstrichen und/oder HPV-Tests oder eine Kolposkopie nach 3 Monaten können sinnvolle Folgeuntersuchungen sein. – Bei Pap IIID2 gilt: Die Zellveränderungen sind bereits schwerer ausgeprägt. Zur weiteren Abklärung sollte innerhalb von 3 Monaten eine Kolposkopie (Scheidenspieglung) durchgeführt werden – unabhängig von dem Ergebnis des HPV-Tests für Frauen ab 35 Jahren. Zur Kolposkopie überweisen viele Frauenärzte in eine spezialisierte Dysplasiesprechstunde in einem zertifizierten Dysplasiezentrum. |
IVa | Unmittelbare Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses | |
p g | Bei diesem Befund liegen starke Zellveränderungen vor. Man spricht auch von einer schweren Dysplasie oder von einer „in-situ-Vorstufe“ bzw. Verdacht auf Krebs im Frühstadium. Unabhängig vom Ergebnis des HPV-Tests ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um unmittelbare Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs handelt und es ist nicht auszuschließen, dass sich schon ein Karzinom entwickelt hat. | Die Veränderungen bilden sich ohne Behandlung nur selten zurück. Ein operativer Eingriff ist oft nicht zu umgehen. Um die Diagnose abzusichern, ist die Untersuchung einer größeren Gewebeprobe wichtig. Sie lässt sich z. B. bei einer sofortigen Kolposkopie (Scheidenspiegelung) gewinnen. Bei Pap IV überweisen viele Frauenärzte in eine Dysplasiesprechstunde oder die Ambulanz einer spezialisierten Frauenklinik. |
IVb, V | Unmittelbare Vorstadien oder Krebs | |
Vb p g V p g e x | Bei Abstrichen der Gruppe IVb und V ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Krebs entwickelt hat und dass sich die Krebszellen eventuell schon ausgebreitet haben. Dennoch ist zu beachten, dass der Befund der Abstrichuntersuchung allein keine Krebsdiagnose ist. Das gilt auch, wenn sich bei den betroffenen Frauen schon bei der gynäkologischen Untersuchung erkennen lässt, dass es deutliche Veränderungen am Gebärmutterhals gibt. | Der Befund wir durch eine zusätzliche Gewebeprobe abgeklärt, wobei die weitere Behandlung von dem Ergebnis der Gewebeanalyse abhängig ist. Eine Überweisung in eine Dysplasiesprechstunde zur weiteren Abklärung des Befundes in einem zertifizierten Dysplasiezentrum ist sinnvoll. |
Wichtig:
Ein auffälliges Ergebnis des Pap-Tests ist keine Krebsdiagnose. Bei Pap-Befunden der Gruppen III, IV und V (und vorherigen Wiederholungen oder angemessenen Wartezeiten) veranlassen Frauenärzte die Entnahme einer Gewebeprobe mittels . Die Befunde der Gewebeuntersuchung werden mit der Abkürzung „CIN“ (cervikale intraepitheliale Neoplasie) bezeichnet.
Abzuklärende Pap-Befunde
Befunde der Gruppen III und III D sind kontrollbedürftig. Je nach Befund wird der Abstrich kurzfristig kontrolliert oder eine Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) mit feingeweblicher Abklärung (Biopsie) durchgeführt. Zusätzlich kann ein Test auf Humane Papilllomviren erfolgen.
Gruppen III und III D
Befunde der Gruppen III und III D sind kontrollbedürftig. Je nach Befund wird der Abstrich kurzfristig kontrolliert oder eine Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) mit feingeweblicher Abklärung (Biopsie) durchgeführt. Zusätzlich kann ein Test auf Humane Papilllomviren erfolgen.
Pap IV oder Pap V
Der Befund Pap IV oder Pap V erfordert eine sofortige Abklärung durch Kolposkopie und Biopsie. Das Vorgehen ist unabhängig vom HPV-Befund, ein HPV-Test ist nicht nötig.
Kolposkopie
Anerkannter Standard zur Abklärung auffälliger Pap-Abstriche ist die Untersuchung des Gebärmutterhalses mit einem speziellen Lupeninstrument, dem Kolposkop, und die gezielte Entnahme und mikroskopische Untersuchung von kleinen Gewebeproben (Biopsien) aus den auffälligen Bereichen.
Kolposkopie zur Festlegung der Therapie
Die mikroskopische Untersuchung der Proben erlaubt die sichere Einstufung des Schweregrads der Veränderungen und ist Voraussetzung für die Festlegung der Therapie.
Mit dem Kolposkop kann der Frauenarzt den Gebärmutterhals dreidimensional und in verschiedenen Vergrößerungen betrachten. Um Auffälligkeiten abzuklären, tupft der Arzt verdünnte Essigsäure oder Jodlösung auf das zu untersuchende Areal: Nach dem Auftragen von Essigsäure reflektiert verändertes Gewebe mehr Licht und erscheint daher weiß. Die Fachleute sprechen vom „essigweißen Epithel“. Je intensiver und anhaltender dieser Effekt ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Veränderung vorliegt, die einer weitergehenden Untersuchung bedarf.
Dysplasiesprechstunde
- Dysplasie ist eine Zell- bzw. Gewebeveränderungen, atypische Zellen, die einem Anfangsstadium der Krebsentstehung entsprechen können (CIN).
Die kolposkopische Abklärung auffälliger Pap-Abstriche kann in einer spezialisierten Einrichtung, am besten in einer Dysplasiesprechstunde, durchgeführt werden: www.dysplasieportal.de
Kolposkopie-gesteuerte Biopsie
Bei einer Kolposkopie-gesteuerten Biopsie entnimmt der Arzt mit einer kleinen Zange eine oder mehrere Gewebeproben (Knipsbiopsie) von den verdächtigen Bezirken am Gebärmutterhals. Die Untersuchung ist in der Regel nicht schmerzhaft.
Die Probe wird anschließend im Labor von Spezialisten begutachtet und nach Schweregrad der gefundenen Gewebeveränderungen eingeteilt in CIN 1 bis CIN 3. CIN steht für „zervikale intraepitheliale Neoplasie“, was soviel wie Neubildung innerhalb der Schleimhaut bedeutet.
- Die „Kolposkopie-gesteuerte Biopsie“ – nicht die Konisation – ist heute das Standardverfahren, um auffällige zelluläre Befunde abzuklären und die erforderliche Therapie zu planen.
- Konisationen oder andere chirurgische Eingriffe an der Gebärmutter sollen nicht erfolgen, ohne dass das verdächtige Gewebe zuvor mit dem Lupenmikroskop (Kolposkopie) und einer gegebenenfalls nachfolgenden feingeweblichen Abklärung nach erfolgter Biopsie begutachtet worden ist.
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Insbesondere bei den verschiedenen PAP-IIID1-Befunden kann sich die Vorgehensweise, je nach individueller Situation der Frau, unterscheiden.
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Portio vaginalis
Gebärmuttermund, der sich in die Scheide öffnende Teil des Gebärmutterhalses (Zervix uteri); im Bereich der Portio liegt die Grenze zwischen dem Plattenepithel der Vagina und dem Drüsenepithel des Zervikalkanals (Transformationszone).
Kolposkopie
Untersuchung der Scheidenschleimhaut (Scheide = griechisch Kolpos) und äußerem Muttermund mit dem Kolposkop.