
Früherkennungsuntersuchung
Bei Frauen
Bei einer frauenärztlichen Untersuchung wird der untere Teil des Gebärmutterhalses mit seiner kleinen Öffnung, dem Muttermund, von der Scheide aus inspiziert. Von diesem Bereich entnimmt der Frauenarzt zur Krebsfrüherkennung Zellmaterial, das anschließend mikroskopisch begutachtet wird. Dieser so genannte Pap-Test ist Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms.
In Deutschland hat jeden Frauen zwischen 20 und 34 Jahren Anspruch auf eine jährlichezytologische Untersuchung. Für Frauen ab 35 Jahren wird alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung bestehend aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test angeboten.
Bei Männern
Bei Männern gibt es keine spezifischen Vorsorgeuntersuchung für HPV-assoziierte Tumore, da sie dafür zu selten sind. Unter bestimmten Umständen kann zwar ein HPV-Test sinnvoll sein, dies ist aber eher selten und sollte dann im Einzelfall mit dem behandelnden Urologen besprochen werden.
Die Untersuchung der Frau
Was wird bei einem auffälligen Befund gemacht?
Außerdem kann ein Test auf Hochrisiko-Papillomviren feststellen, ob ein erhöhtes Risiko Zellauffälligkeiten zu entwickeln, besteht.
Das weitere Vorgehen bei auffälligen Befunden, in Abhängigkeit vom Alter der Frau, ist hier übersichtlich dargestellt.


Umstrukturierung der gynäkologischen Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung
Seit dem 01.01.2020 wurde ein organisiertes Früherkennungsprogramm zum Gebärmutterhals-Screening vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeführt.
Altersgruppe | Frauen von 20 - 34 Jahren | Frauen ab 35 Jahren |
---|---|---|
Früherkennungsmaßnahme | Jährliche Zytologie | Co-Testung (Zytologie und gleichzeitig HPV-Test zum Virusnachweis) |
Einen Kommentar von ZERVITA zum geänderten Screening finden Sie hier.
Deutschland hat ein gesetzliches Krebsfrüherkennungsprogramm, das von den Krankenkassen bezahlt wird:
Auf einen Blick: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen nach § 25 SGB V, die von der Krankenkasse bezahlt werden:
Ab 20 Jahre
Genitaluntersuchung von Gebärmutter, Eileitern und Eierstöcken. Außerdem entnimmt der Arzt Material aus dem Gebärmutterhalskanal, das auf Krebszellen untersucht wird. Es besteht ein jährlicher Anspruch auf eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung.
Ab 30 Jahren
Zusätzlich: Untersuchung der Brüste und der benachbarten Lymphknotenstationen durch Abtasten. Die Frau wird zudem zur regelmäßigen Selbstuntersuchung angeleitet.
Ab 35 Jahren
Ab 35 Jahren haben Frauen und Männer alle 2 Jahre Anspruch auf eine Untersuchung der Haut außerdem können sie Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-, Nierenerkrankungen sowie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) wahrnehmen.
Ab 50 Jahren
Ab 55 Jahren
Frauen und Männer können sich für eine Spiegelung des gesamten Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach frühestens zehn Jahren entscheiden oder alle zwei Jahre einen Stuhltest machen lassen.
Von 50 bis 69 Jahren
Früherkennungs-Mammographie; Frauen dieser Altersgruppe werden alle zwei Jahre zu einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) eingeladen. Das Ziel dieser Untersuchung ist es, schon sehr kleine Tumoren zu erkennen und dann erfolgreich zu behandeln.
Besondere Bedeutung für die Früherkennung des Zervixkarzinoms kommt dem Zellabstrich zu, dem sogenannten Pap-Test.
Befunde der zytologischen Früherkennungsuntersuchung werden anhand der sogenannten Münchner Nomenklatur in verschiedene Gruppen eingeteilt.
HPV-Tests können nachweisen, ob Zellen des Gebärmutterhalses mit Humanen Papillomviren (HPV) infiziert sind. Die Tests weisen das Erbgut (DNA) der Viren nach.